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   RG, 04.04.1935 - 3 D 59/35   

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https://dejure.org/1935,259
RG, 04.04.1935 - 3 D 59/35 (https://dejure.org/1935,259)
RG, Entscheidung vom 04.04.1935 - 3 D 59/35 (https://dejure.org/1935,259)
RG, Entscheidung vom 04. April 1935 - 3 D 59/35 (https://dejure.org/1935,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß über den Beschluss, durch den die Öffentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe ausgeschlossen wird (§ 173 Abs. 2 GVG.), mit den Beteiligten vorher nochmals verhandelt werden? 2. Enthält es einen unbedingten Revisionsgrund i. S. des § 338 Nr. 6 StPO., wenn diese ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
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  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Für die Verkündung der Urteilsgründe kann zwar nach § 173 Abs. 2 StPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, jedoch nur durch einen "besonderen" Beschluss des Gerichts, für den erst nach der Beweisaufnahme Raum ist (RGSt 60, 279; 69, 175).

    Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).

  • BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen

    Die abweichende ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 175; 71, 377) ist überholt (BGH a.a.O. S. 283).".
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